Termin
am 17.4.2018 um 12:30 Uhr im Seminarraum des Zentrums für Informationsmodellierung
Abstract
Mit der ab 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung ergeben sich für die Universität Graz einige Änderungen. Dazu gehört die Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VdV) ebenso, wie die Bestellung einer/s Datenschutzbeauftragten. Das VdV stellt den Ausgangspunkt für die weiteren Anpassungen, im Bereich der Informationspflichten, Auftragsverabeitungsverträge und schließlich für die Auskunftserteilung dar. Aus diesem Grund kommt der richtigen Erfassung der zulässigen Verarbeitungstätigkeiten besondere Bedeutung zu. Im Vortrag soll daher einerseits die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten und andererseits das VdV selbst im Vordergrund stehen.
Biografie
Birgit Strauß-Koscher ist seit November 2017 Datenschutzbeauftragte an der Uni Graz. Vorher war sie als Senior Lecturer am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen, Fachbereich Recht und IT und als Referentin bei der Finanzmarktaufsicht (Wien) tätig.